Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen JANKOVA VISUAL und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers,
die JANKOVA VISUAL nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn JANKOVA VISUAL ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1 Angebot, Vertragsabschluss, Mitwirkungspflicht
1.1 Der Vertrag tritt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und schriftliche Bestätigung durch JANKOVA VISUAL rechtswirksam in Kraft. Schriftliche Bestätigungen können gleichwohl via E-Mail versendet werden. Ein von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Vertrag erfüllt den gleichen Zweck.
1.2 Sämtliche mündlichen oder fernmündlichen Erklärungen des Auftraggebers stehen unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber und werden erst mit dieser verbindlich.
1.3 Der Auftraggeber stellt JANKOVA VISUAL die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Muster oder Materialien rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Tatsachen und Daten, die für die Durchführung des Vertrages nützlich sind, teilt der Auftraggeber unaufgefordert mit. Er steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind.
1.4 Der Auftraggeber versichert JANKOVA VISUAL, dass sämtliche Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt JANKOVA VISUAL von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen.
1.5 Die von JANKOVA VISUAL aufgestellten Zeitpläne stellen Annäherungswerte dar. Eine angemessene Verlängerung der Frist tritt ein, wenn der Auftraggeber die nach Punkt 1.4 zur Ausführung des Vertrages erforderlichen Voraussetzungen nicht schaffen kann. Die Frist verlängert sich ebenfalls beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von JANKOVA VISUAL liegen, wie Verzögerungen bei Zulieferern, Verkehrs- oder Betriebsstörungen. Die oben bezeichneten Umstände hat JANKOVA VISUAL auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Ereignisse wird JANKOVA VISUAL dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen.
1.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann JANKOVA VISUAL eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht von JANKOVA VISUAL, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
2 Abnahme
2.1 Die Leistungen gelten als vertragsgemäß erbracht, wenn entweder die Arbeitsergebnisse abgenommen oder in Gebrauch genommen wurden. Die erfolgreich durchgeführte Abnahme ist vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
2.2 Die Leistungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß erbracht, wenn der Auftraggeber der Bitte von JANKOVA VISUAL zur Abnahme der übersendeten Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von einer Woche nach dem Datum der Aufforderung nachgekommen ist.
2.3. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
3 Änderungen
3.1 JANKOVA VISUAL trägt nach Möglichkeit etwaigen Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung.
3.2 Nachträglich erbrachte Änderungen sind grundsätzlich zu vergüten. Dies gilt nicht, wenn sie nach Umfang oder Anzahl unerheblich sind. Als Änderung gilt jede Abweichung von erstellten Briefings, Projektbeschreibungen, Pflichtenheften sowie jede Erweiterung des vertraglich festgelegten Auftragsumfangs.
3.3 JANKOVA VISUAL hat Änderungsverlangen unverzüglich zu prüfen und, sofern notwendig, ein Angebot zur Anpassung des Auftrags zu erstellen. Widerspricht der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von sieben Tagen ab Datum des Angebots, so gilt dies als Zustimmung zur Vertragsänderung.
4 Rücktritt vom Vertrag
Im Falle des Rücktritts oder sonstiger vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat JANKOVA VISUAL Anspruch auf Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen, Ersatz der damit zusammenhängenden Kosten sowie des anteiligen Gewinns.
5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Jeder JANKOVA VISUAL erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag.
5.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von
JANKOVA VISUAL weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Auftraggeber JANKOVA VISUAL zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
5.3 JANKOVA VISUAL überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. JANKOVA VISUAL bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
5.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen JANKOVA VISUAL und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.5 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JANKOVA VISUAL. Dasselbe gilt für eine Nutzung, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung von JANKOVA VISUAL erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
5.6 JANKOVA VISUAL ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen.
5.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von JANKOVA VISUAL formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von
JANKOVA VISUAL.
5.8 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
6 Vergütung
6.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
6.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
6.3 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist JANKOVA VISUAL berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
7 Fremdleistungen
7.1 JANKOVA VISUAL ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, JANKOVA VISUAL hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
7.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von JANKOVA VISUAL abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, JANKOVA VISUAL im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
8 Herausgabe von Daten
8.1 JANKOVA VISUAL ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten heraus- zugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass JANKOVA VISUAL ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
8.2 Hat JANKOVA VISUAL dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von JANKOVA VISUAL verändert werden.
8.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
8.4 JANKOVA VISUAL haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
9 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
9.1 Der Auftraggeber legt JANKOVA VISUAL vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch JANKOVA VISUAL erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist JANKOVA VISUAL berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber JANKOVA VISUAL zehn einwandfreie Muster unentgeltlich. JANKOVA VISUAL ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
10 Haftung und Gewährleistung
10.1 JANKOVA VISUAL verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
10.2 JANKOVA VISUAL haftet nur für Schäden, die sie selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt.
10.3 JANKOVA VISUAL verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
10.4 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung von JANKOVA VISUAL ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
10.5 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
10.6 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung von JANKOVA VISUAL insoweit entfällt.
10.7 JANKOVA VISUAL haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
10.8 In keinem Fall haftet JANKOVA VISUAL für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
10.9 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der JANKOVA VISUAL geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
11. Lieferzeiten / Lieferungsverzug
11.1 Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von JANKOVA VISUAL ausdrücklich bestätigt werden.
11.2 Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist JANKOVA VISUAL nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.
11.3 Sind keine Liefertermine oder Fertigstellungstermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Liefer- oder Fertigstellungszeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet
mit dem Tag, an dem die fertig gestellte Arbeit durch einen Mitarbeiter von
JANKOVA VISUAL oder einen beauftragten Dritten an den Auftraggeber übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird.
11.4 Für die Dauer der Prüfung von Layouts, Texten usw. ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
11.5 Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
11.6 Für die Überschreitung der Lieferfrist ist JANKOVA VISUAL nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die JANKOVA VISUAL nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung, der Transport und die Veröffentlichung abhängig sind - verursacht durch Fälle höherer Gewalt - befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder
JANKOVA VISUAL für einen etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
11.7 Bei Lieferungsverzug von JANKOVA VISUAL ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechtsmaßnahmen berechtigt. Der Ersatz von Verzugsschäden ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von entgangenem Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch JANKOVA VISUAL.
12 Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des Auftrags besteht für JANKOVA VISUAL Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
13 Geheimhaltungspflicht
JANKOVA VISUAL ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit
JANKOVA VISUAL dritte Personen zur Erfüllung ihres Auftrages heranzieht, verpflichtet JANKOVA VISUAL diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
14 Schlussbestimmungen
14.1 Sofern nicht anderes vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers.
14.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.4 JANKOVA VISUAL ist generell berechtigt, Firmennamen ihrer Kunden als Referenzen zu veröffentlichen. Sollte eine Veröffentlichung nicht erwünscht sein, muss dies ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden. Weiter behält sich JANKOVA VISUAL das Recht vor, Arbeiten zu veröffentlichen.
14.5 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand 03.01.2012
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